Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 27.03.2001 - 15 K 486/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
(Abgrenzung (selbständiger) Gewerbebetrieb/landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vermarktung von Eiern als landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung (selbständiger) Gewerbebetrieb / land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.12.1996 - IV R 78/95
Begriff der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Vorhandensein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2001 - 15 K 486/98
Bei Be- und Verarbeitungsbetrieben ist etwa für die Frage der Abgrenzung zwischen einem selbständigen Gewerbebetrieb und einem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb in erster Linie auf den Umfang der Veränderung abzustellen, den die landwirtschaftlichen Produkte im zu beurteilenden Betrieb erfahren (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95, Bundessteuerblatt Teil II 1997, 427 sowie vom 27. November 1997 V R 78/93, Bundessteuerblatt Teil II 1998, 359 m.w.N.). - BFH, 27.11.1997 - V R 78/93
Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2001 - 15 K 486/98
Bei Be- und Verarbeitungsbetrieben ist etwa für die Frage der Abgrenzung zwischen einem selbständigen Gewerbebetrieb und einem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb in erster Linie auf den Umfang der Veränderung abzustellen, den die landwirtschaftlichen Produkte im zu beurteilenden Betrieb erfahren (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95, Bundessteuerblatt Teil II 1997, 427 sowie vom 27. November 1997 V R 78/93, Bundessteuerblatt Teil II 1998, 359 m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98
Umsatzsteuerrechtliche Anerkennung von vereinbarten Eierverrechnungspreisen und …
Die Klägerin verweist insofern auf das Urteil des XV. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. März 2001 (15 K 486/98).Außerdem sei auf der Grundlage des Urteils des 15. Senats vom 27. März 2001 (15 K 486/98) davon auszugehen, dass es sich bei der Klägerin um einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb ihrer Gesellschafter handle.
Ob dem Urteil des 15. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. März 2001 (15 K 486/98) für die Gewerbesteuer zu folgen ist, steht nicht in der Entscheidungskompetenz des erkennenden Senats.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2003 - 5 K 2278/01
Zuordnung von Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auf …
Ob das eine oder das andere zutrifft, hängt davon ab, ob die landwirtschaftliche oder die gewerbliche Betätigung dem eigentlichen Betrieb das Gepräge gibt (zum ganzen auch Nds. FG vom 27. März 2001 15 K 486/98, JurisDok).